Das Dorfgemeinschaftshaus Großneuhausen ist Eigentum der Gemeinde Großneuhausen. Damit ist die
Kommune, vertreten durch den Bürgermeister, Hausherr.
Das Dorfgemeinschaftshaus steht allen Vereinen, Parteien und Organisationen der Gemeinde zur gebührenfreien Nutzung, wenn sie, laut beim Kreisgericht hinterlegter Satzung, getreu dem Grundgesetz sind, zur Verfügung.
Alle privaten Nutzer können die Räumlichkeiten und das Außengelände gebührenpflichtig nutzen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung.
