Gemeindekirchenratswahlen 2019

SIE HABEN DIE WAHL – Gemeindekirchenratswahl 2019

Der Apostel Paulus schreibt im ersten Brief an die Korinther: „Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. In einem jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller.“ (1. Korinther 12, 4-7)

Unsere Evangelische Kirche lebt von dem Mittun und dem Engagement der Gemeindeglieder vor Ort. Im Oktober 2019 werden in der gesamten Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland die Gemeindekirchenräte gewählt.  Die Kirchenältesten leiten die Gemeinde und sie bestimmen die Mitglieder der Kreissynode. Wir alle sind gefragt, zu überlegen, als Kirchenälteste oder Kirchenältester zu kandieren. Bis zum 10.05.2019 können Vorschläge im Pfarramt oder bei jetzigen Kirchenältesten in der Gemeinde eingereicht werden. Außerdem sollten wir alle im Oktober von unserem Wahlrecht Gebrauch machen und an der Wahl teilnehmen. Wir sollten dem Gemeindekirchenrat durch eine hohe Wahlbeteiligung den Rücken stärken und ihm zeigen, dass wir seine Arbeit wertschätzen.

 

Ihr Recht auf Mitbestimmung verwirklichen!

Stellen Sie sich zur Wahl als Kirchenälteste in Großneuhausen!

Machen Sie im Oktober 2019 Ihr Kreuz auf dem Stimmzettel!

Bringen Sie sich ehrenamtlich in Ihrer Kirchengemeinde ein!

Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen. Für unseren Ort sind 4 Kirchenältste und 2 Stellvertreter zu wählen.
Alle wahlberechtigten Kirchengemeindemitglieder wählen die Mitglieder. Wahlberechtigt ist jedes Kirchengemeindeglied, das am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und das zum Abendmahl zugelassen ist.
Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Amtszeit für Gemeindekirchenräte beträgt: 6 Jahre.
Im Oktober 2019 finden wieder Gemeindekirchenratswahlen statt.
Wir bitten Sie schon heute sich zu überlegen, wer sich als Gemeindekirchenrat aufstellen lassen möchte.
Sollten sich in Großneuhausen nicht mindestens 4 Personen (und 2 Stellvertreter) finden, die das Gremium des Kirchenrates bilden, kommt ein solcher nicht zu Stande. In diesem Fall wird eine andere Kirchengemeinde (vermutlich Kleinneuhausen) unseren Ort in ihrer Verwaltung mit übernehmen.
Die Haushaltsentscheidungen und inhaltlichen Arbeitsentscheidungen werden zukünftig dann von der anderen Gemeinde für Großneuhausen getroffen.